Gärrestlager
Gasdichtes Gärrestlager mit Doppelmembran-Tragluftdach
Im 2-Behältersystem der NQ-Hofbiogasanlagen ist der zweite Behälter als gasdicht abgedecktes Gärrestlager konzipiert. Das ist notwendig, da beim Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) der Gesetzgeber eine durchschnittliche Verweildauer des Gärsubstrates von mindestens 150 Tagen in gasdichten Behältern vorschreibt.
Das Gärrestlager muss nicht beheizt werden; es entsteht kein Wärmeverlust durch eine Abdeckung des Behälters mit einer Folienhaube. Es wird gleichzeitig als Gasspeicher für die Biogasanlage verwendet.
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Gärrestlager mit Doppelmembran-Tragluftdach |
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Gärrestlager mit Doppelmembran-Tragluftdach und NQ-Paddelrührwerk |
Gasdichtes Gärrestlager mit Betondecke
Im NQ-Biogasanlagen-Konzept für größere Biogasanlagen wird aus langjähriger Erfahrung ein Gärrestlager mit Betondecke favorisiert. Größter Vorteil ist die Haltbarkeit dieser Behälterabdeckung. Es entstehen keinerlei Druckschwankungen durch Wettereinflüsse.
Mit dem Bau einer Biogasanlage wird eine Zukunftsentscheidung für die nächsten 20 Jahre getroffen, deshalb sollte auch in diesen Zeiträumen gedacht und geplant werden. Bei größeren Biogasanlagen sollte eine Betondecke Standard sein; bei Hofbiogasanlagen wird die Abdeckung mit einer Folienhaube auch als Gasspeicher benötigt.
Bestehendes Gärrestlager
Bei Biogasanlagen, die 100 % Gülle und Mist vergären, fällt die 150-Tage-Regelung für das Gärsubstrat im gasdichten Raum weg. Deshalb ist es ratsam, ein bereits auf dem Hof befindliches Güllelager, ob abgedeckt oder offen als Gärrestlager, in die Biogasanlage zu integrieren. Dadurch verringern sich die Investitionskosten erheblich.